#FSJ #BFD

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FSJ und BFD

FSJ ist die Abkürzung für
F
reiwilliges Soziales Jahr.

Das FSJ können junge Menschen zwischen 15 und 26 Jahren machen. Ein FSJ dauert zwischen 6 und 18 Monaten und ist ein Freiwilligendienst.

Bei Seminarwochen während des FSJ gibt es Raum zum Erfahrungsaustausch mit anderen Freiwilligen und natürlich viele Informationen. Der Träger begleitet den Freiwilligen und gibt Hilfestellung.

Während des FSJ erhalten die Freiwilligen

  • Taschengeld,
  • eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Außerdem haben die Eltern der Freiwilligen Anspruch auf Kindergeld.

In der Regel beginnt der Freiwilligendienst zum 1. September des Jahres.

BFD ist die Abkürzung für
Bundesfreiwilligendienst.

Der BFD dauert zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Ein Höchstalter gibt es, anders als beim FSJ, nicht. Auch ist kein Mindestalter vorgesehen. Allerdings muss die allgemeine Schulpflicht erfüllt sein.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes gibt es Seminarwochen und es erfolgt eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen.

Während des BFD erhalten die Freiwilligen

  • Taschengeld,
  • eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Einen Anspruch auf Kindergeld haben alle Freiwilligen im BFD die unter 25 Jahre alt sind und ihre erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

Der Einstieg in den BFD ist jederzeit möglich.

Info

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt direkt beim Träger z.B. DRK, Caritas, Johanniter oder Malteser.

Der Träger hilft dann eine passende Einsatzstelle zu finden. Natürlich kann man auch direkt Kontakt zu einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus aufnehmen.

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