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Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) ist in Hessen seit 01.01.2023 für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zuständig. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat oder zumindest der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Für diese zuständigkeitsbegründenden Tatsachen werden glaubhafte Nachweise benötigt.

Zu den Gesundheitsfachberufen, für die beim HLfGP die staatliche Anerkennung beantragt werden kann, zählen unter anderem folgende Berufe:

  • Altenpfleger/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (Krankenschwester/Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenkrankenpfleger/in
  • Krankenpflegehelfer/in


Kontakt für weitere Informationen: 

www.HLfGP.hessen.de

Ihren Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:


Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Luisenplatz 2

64278 Darmstadt

Telefon: +49 611 3259-1000

E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de 

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